Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Kunde anerkennt die Firma Emmi Schweiz AG, Food Service, Landenbergstrasse 1, 6005 Luzern als Eigentümerin des Gerätes. Die Betriebs- und Unterhaltskosten sowie Stromverbrauch, Reinigung, etc. gehen zu Lasten des Kunden. Bei einer Gerätepanne ist das Produkt nicht versichert. Die Firma Emmi Schweiz AG übernimmt keine Haftung. Der Kunde haftet für alle Schäden, welche durch unsachgemässen, unsorgfältigen, mutwilligen oder vertragswidrigen Gebrauch entstehen. Bei Rückgabe des Gerätes wird dem Kunden bei Beschädigung oder unsachgemässer Handhabung für die Wiederinstandstellung eine Rechnung gestellt.

1.
Die Slush Ice Maschine wird dem Kunden für einen fixen Mietpreis pro Tag leihweise zur Verfügung gestellt. Der Mietpreis wird dem Kunden nach Rückgabe des Geräts in Rechnung gestellt.

2. Der Kunde verpflichtet sich, die Slush Ice Maschine und jegliches erhaltenes Zubehör ausschliesslich für die CAFFÈ LATTE Summer Breaks oder EMMI Glace Frisch Mix zu verwenden.

3.
Die Kosten für die Installation der Geräte (elektrische Zuleitung, Steckdose, Verlängerungskabel, Gas und Strom) fallen zu Lasten des Kunden. Bitte prüfen Sie bei Erhalt die Slush Ice Maschine gründlich. Bei Störungen des Gerätes oder einem Defekt melden Sie sich bei Emmi Schweiz AG unter foodservice@emmi.com.

4.
Der Kunde darf die Slush Ice Maschine und jegliches Material weder verleihen noch verpfänden, verkaufen noch sonst weitergeben.

5.
Das exklusive Konzept sowie die Rezepte dürfen nicht weitergegeben werden.

6.
Bei Verlust des CAFFÈ LATTE-Verleihmaterials oder fehlendem Material wird der Kunde haftbar gemacht. Er verpflichtet sich, die Slush Ice Maschine gemäss Anleitung und Gebrauchsanweisung zu behandeln und sie sauber und in gepflegtem Zustand (Original Verpackung) zu retournieren. Bei Verpackungsverlust wird Ihnen eine Pauschale von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

7.
Die Emmi Schweiz AG lehnt ab Übernahme bis zur Rückgabe des Verleihmaterials jegliche Haftung ab. Der Kunde ist für die Einhaltung der gesundheitspolizeilichen Vorschriften verantwortlich.

8.
Der/Die Unterzeichnende bekennt sich mit den oben genannten Bedingungen einverstanden.

9.
Anwendbar ist das Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.

Luzern, Januar 2021